Qualitätsrente

Qualitätsrente
eine im Gegensatz zur Lagerrente bereits von H. Anderson (1777) und  Malthus (1815) abgeleitete Form der  Grundrente, die von der Voraussetzung ausgeht, dass die Böden bei der Besiedlung je nach ihrer Ergiebigkeit urbar gemacht und bestellt würden (zuerst die ergiebigsten, die gegenüber den später besiedelten, weniger ergiebigen, eine Q. abwerfen). Die Q. entsteht dann allein durch Bodenknappheit.
- Ihre Höhe richtet sich nach der Qualität der für die volkswirtschaftliche Bedarfsdeckung zusätzlich erforderlichen Böden. Sie ist bei Böden erster Qualität z.T. größer als bei Böden zweiter oder dritter Güte; und es gibt Grenzböden, die keine Q. abwerfen.
- Ricardo hat die Q. zur Intensitätsrente ausgebaut.

Lexikon der Economics. 2013.

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